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Das sind wir

Unser Förderverein

Wir fördern Lernen, Gemeinschaft und Chancen.
Der Förderverein der Grundschule Weiche unterstützt Projekte, Anschaffungen und Aktionen, die den Schulalltag unserer Kinder bereichern.

Transparent

Unsere Dokumente

Stand der Satzung: 01.01.1900

Vereinssatzung

§ 1 Name und Sitz a. Der Verein führt den Namen: Förderverein Schule Weiche mit dem Zusatz e. V.. b. Der Verein wird in rechtsfähiger Form geführt und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg eingetragen. c. Der Sitz des Vereins ist Flensburg. d. Die Geschäftsstelle befindet sich beim Wohnsitz des 1. Vorsitzenden. § 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres. § 3 Zweck des Vereins a. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" § 51 und § 52 der Abgabenordnung. Diese Zwecke bestehen insbesondere in der Förderung von Bildung und Erziehung, der Unterrichtsarbeit und der Durchführung schulischer Veranstaltung an der Unesco-Projekt-Schule Weiche. b. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. c. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. d. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigen. § 4 Erwerb Mitgliedschaft a. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. b. Die Beitrittserklärung ist schriftlich gem. des Vordrucks des Vereins zu stellen. c. Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung werden die Satzung, der Vereinszweck und Ziele anerkannt. d. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. e. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet. § 5 Beendigung der Mitgliedschaft a. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. b. Die Mitgliedschaft wird durch den Tod des Mitglieds oder Auflösung der juristischen Person beendet. c. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Grund des Ausschlusses ist dem Mitglied gegenüber nicht zu begründen. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. d. Die Mitgliedschaft endet automatisch bei zweimaliger Nichtzahlung der Beiträge gem. Beitragsordnung. § 6 Beschaffung der Mittel zur Verwirklichung der Vereinszwecke a. Die erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und in Absprache mit der Schule durchgeführte Aktionen aufgebracht. b. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Diese erstellt eine Beitragsordnung, welche im Sekretariat der Unesco Schule Weiche oder auf der Internetseite des Vereins einsehbar ist. c. Spenden können darüber hinaus von Mitgliedern und Nichtmitgliedern geleistet werden.

Ansprechpersonen

Unser Vorstand

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1. Vorsitzende(r)

Lars Eichner

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